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Dr. Kaltenhause empfielt

Pharmador Exklusiv

Die Partnerschaft zwischen Pharmador Dentalgruppe und OMS begann vor 38 Jahren. Bis heute wurden von Pharmador mehr als 6.000 Einheiten in Zahnarztpraxen aufgestellt. Unsere Firmenphilosophie wurde durch den Erfolg sowie der...

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung und Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen (in weiterer Folge kurz AGB genannt) gelten ausnahmslos für alle zwischen Pharmador Dentalhandelsges.m.b.H. (in Folge kurz „Pharmador" genannt) und deren Kunden/Auftraggebern/Bestellern (in Folge kurz „Kunde" genannt) abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, Lieferungen und Leistungen. Die AGB gelten, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung bedarf, auch für alle Zusatz- und Folgeaufträge.
Geschäftsbedingungen, welcher Art immer, insbesondere Einkaufs- und Lieferbedingungen, Vertragsbestimmungen, Vorbemerkungen udgl., die zu diesen AGB in Widerspruch stehen, sind im vollen Umfang nicht anwendbar, gleichgültig ob, wann und in welcher Form Pharmador diese zur Kenntnis gebracht wurden. Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Punkten der vorliegenden Bedingungen sind nur für diese wirksam und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorangehen- den, ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung von Pharmador. Stillschweigen gegenüber Geschäfts-, Einkaufs oder Lieferbedingungen des Kunden gilt keinesfalls als Zustimmung.
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch Verbrauchern, gegenüber letzteren jedoch nur insoweit, als keine zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes oder anderer Gesetze entgegenstehen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame Regelungen ersetzt, die dem ursprünglichen beabsichtigten Zweck am ehesten entsprechen.

2. Vertragsabschluss
2.1. Sofern der Vertrag nicht durch die beiderseitige Unterfertigung einer Auftragsbestätigung zustande kommt, nimmt Pharmador Angebote oder Bestell- ungen des Kunden nach ihrer Wahl durch schrift- liche Auftragsbestätigung, durch Beginn mit der Leistungserbringung oder durch Lieferbeginn an.

3. Angebot/Preise
Alle angegebenen Preise sind freibleibend und verstehen sich in Euro netto zuzüglich Ust. Die in Katalogen, Prospekten, im webshop und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wennsie von Pharmador in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt worden sind.
Das aufstellen, anschließen und in Betrieb setzen von gelieferten Geräten durch Mitarbeiter von Pharmador wird immer gesondert verrechnet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Leistungen von Pharmador im Bereich des technischen Kundendienstes (Reparaturen, Ersatzteillieferungen) werden entweder auf Basis eines schriftlichen Kostenvoranschlages, ansonsten zu den üblichen Sätzen von Pharmador verrechnet. Kostenvoranschläge vor Ort sind entgeltlich.

4. Leistung/Lieferung/Versand
Mit Übergabe der Ware an die Spedition geht die Gefahr auf den Kunden über. Pharmador ist berechtigt, Vorauslieferungen und Teillieferungen durchzuführen und in Rechnung zu stellen.
Für allfällige zur Verwendung der gelieferten Produkte notwendige behördliche Bewilligungen und bauliche Voraussetzungen sorgt der Kunde auf seine Kosten. Leistungstermine und -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von Pharmador bestätigt wurden. Verzögert sich der Beginn der Leistungsausführung oder die weitere Ausführung durch Umstände, die nicht der Sphäre von Pharmador zuzurechnen sind, werden vereinbarte Leistungsfristen angemessen verlängert oder vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. Bei Abänderungen oder Ergänzungen der ursprünglich vereinbarten Leistungen gilt dasselbe. Die durch Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten trägt der Kunde, wenn die die Verzögerungen bewirkenden Umstände seiner Sphäre zuzurechnen sind. Wird während der Reparaturdauer bzw. während der Lieferzeit von Pharmador ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt, ist es Pharmador freigestellt eine ensprechende Miete zu verrechnen.
Wird Software von Pharmador auf Fremd-Systeme installiert, so werden diese Arbeiten dem Kunden mit dem Stundensatz eines IT Technikers in Rechnung gestellt. Es wird keine Gewährleistung dafür übernommen, dass die Systeme kompatibel sind.
Software und die dazugehörige Dokumentation dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde darf Programme nicht kopieren bzw. bearbeiten. Das Nutzungsentgelt für die mit den Produkten von Pharmador zur Verfügung gestellte Software ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, im Kaufpreis enthalten. Erweiterungen, Update´s der Leistungsfähigkeit von an den Kunden gelieferte Produkte durch Software erfolgt gegen Berechnung. Wenn der Kunde selbst oder in seinem Auftrag Dritte Servicearbeiten an den Erzeugnissen durchführen, erlöschen sämtliche Garantieansprüche.

5. Zahlung
Rechnungen von Pharmador sind prompt nach Rechnungserhalt, netto ohne Abzug zu bezahlen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug gelangen Verzugszinsen in Höhe von 12% p.A., mindestens jedoch die zwischen Kaufleuten geltenden gesetzlichen Zinsen zur Verrechnung. Weiters hat Pharmador Anspruch auf Ersatz der Kosten, die ihr bei der Verfolgung ihrer Ansprüche durch vertragswidriges Verhalten des Kunden auflaufen Die Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenforderungen ist nur möglich, soweit diese Gegenforderung von Pharmador ausdrücklich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde.
Zahlungen werden zuerst auf Zinsen und Kosten, dann auf das Kapital, beginnend mit der ältesten Schuld angerechnet. Eine Widmung der Zahlung durch den Kunden bindet Pharmador nicht.
Die Zahlung ist erfolgt, sobald der fällige Betrag auf einem der Konten von Pharmador gut- geschrieben wurde. Ist der Kunde mit einer Zahlungspflicht oder mit einer sonst ihm obliegenden Verpflichtung (z.B. Schaffung der bauseitigen Voraussetzungen) oder der Annahme in Verzug, ist Pharmador vorbehaltlich sonstiger Rechte berechtigt, ihre Leistungen und Arbeiten bis zur Zahlung durch den Kunden sofort einzustellen, sämtliche Forderungen aus allen Vertragsbeziehungen fällig zu stellen und/oder vom Vertrag zurückzutreten.

6. Rückgaberecht
Für Verbrauchsmaterialien hat der Kunde innerhalb von 10 Tagen ab Lieferung der Ware ein Rückgaberecht. Voraussetzung dafür ist, dass die Ware originalverpackt, unbeschädigt ist, der Kunde einen Grund angibt und die benötigten Rechnungskopien beigelegt sind.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Bis zur vollständigen Zahlung bleiben die Ware und alle gelieferten und montierten Teile im Eigentum von Pharmador. Die Verpfändung, Sicherungsübereignung und Weiterveräußerung ist untersagt. Der Kunde wird Pharmador von gerichtlichen Pfändungen informieren und trägt alle mit der Durchsetzung bzw. Geltendmachung der Rechte von Pharmador verbundenen Kosten.

8. Aufstellung, Anschluss, Inbetriebsetzung
Für die Aufstellung bzw. Inbetriebnahme notwendige Bau- und Installationsarbeiten (insbesondere Verlegung der erforderlichen Leitungen für Wasserzu- und abfluss, EDV- Verkabelung, Luft, Elektrizität und Gas) gehören nicht zu den Leistungen von Pharmador und sind vom Kunden rechtzeitig auf seine Kosten zu erbringen. Nach Übergabe erfolgt eine Einweisung des Kunden in die sachgerechte Handhabung des Gerätes.

9. Gewährleistung
Der Kunde verpflichtet sich, den Leistungsgegenstand unmittelbar nach Übergabe zu prüfen und allfällige Mängel bei sonstigem Verlust seiner Ansprüche unverzüglich schriftlich und unter genauer Beschreibung des Mangels zu rügen.
Die Gewährleistung erfolgt primär durch Verbesserung oder Austausch der Sache innerhalb angemessener Frist zu den üblichen Tages- und Geschäftszeiten. Das diesbezügliche Terminwahlrecht steht Pharmador zu.
Ansprüche aus der Gewährleistung erlöschen, wenn die Leistungen von Pharmador von Dritten oder vom Kunden selbst geändert, ergänzt oder instandgesetzt worden sind. Die Gewährleistungsfrist für Neuprodukte beträgt 12 Monate.
Keine Gewährleistung besteht bei Beschädigung durch äußere Einwirkung, für Verschleißteile oder sonstige Teile, die einer normalen Abnützung unterliegen. Keine Gewähr besteht für ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, normale Abnutzung, versäumte Wartungsarbeiten und Nichtbeachtung von Fehlermeldungen

10. Schadenersatz
Pharmador haftet nur für solche Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich zugefügt wurden, was der Kunde zu beweisen hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ebenso aus ge- schlossen, wie die Haftung für Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, nicht erzielte Ersparnisse oder Zinsenverluste. Keine Haftung besteht für Ansprüche Dritter.
Innerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes haftet Pharmador für Personenschäden sowie für Sachschäden, die ein Verbraucher erleidet. Ansprüche eines Kunden, der Unternehmer ist, aus dem Produkthaftungs- gesetz bestehen nicht. Schadenersatzforderungen verjähren binnen 12 Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

11. Datenverarbeitung
Der Kunde willigt ein, dass seine durch die Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten von Pharmador automationsunterstützt gespeichert, verarbeitet, übermittelt und im Falle des Zahlungsverzuges auch an Gläubigerschutzverbände weitergegeben werden dürfen.

12. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Für alle aus der Beziehung zwischen Pharmador und dem Kunden entstehenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Landesgericht Innsbruck vereinbart, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften da- gegen stehen. Es gilt österreichisches Recht.

13. Geschäftsdaten/Niederlassungen
Pharmador Dentalhandelsges.m.b.H.
Haller Straße 206
A-6020 Innsbruck
Tel. 0043 (0)512/263285
Fax. 0043 (0)512/26474621
E-Mail: austria@pharmador.com
Homepage: www.pharmador.com
Firmenbuchnummer: 47565z
Firmenbuchgericht: Landesgericht Innsbruck
UID-Nr.: ATU31754009
DVR: 0745723
Bankverbindung: Hypo Tirol Bank AG
Konto: 200057480
BLZ: 57000
IBAN: AT 59 5700 0002 0005 7480
BIC: HYPTAT22