ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich/Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausnahmslos für alle zwischen Pharmador | Peter Schernthaner und deren Kunden/Auftraggebern/Bestellern abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, Lieferungen und Leistungen.
Die Geschäftsbedingungen gelten, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung bedarf, auch für alle Zusatz- und Folgeaufträge sowie für sämtliche weiteren Geschäfte. Geschäftsbedingungen, welcher Art immer, insbesondere Einkaufs- und Lieferbedingungen, Vertragsbestimmungen, Vorbemerkungen und der andere, die zu diesen in Widerspruch stehen, sind im vollen Umfang nicht anwendbar, gleichgültig ob, wann und in welcher Art Pharmador diese zur Kenntnis gebracht wurden. Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Punkten der vorliegenden Bedingungen sind nur für diese wirksam und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorangehenden,
ausdrücklichen und schriftlich von Pharmador. Stillschweigen gegenüber Geschäfts-, Einkaufs- oder Lieferbedingungen des Kunden gilt keinesfalls als Zustimmung. Diese Geschäftsbeziehungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch Endkunden, gegenüber letzteren jedoch nur insoweit, als keine zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes oder anderer Gesetze entgegenstehen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbeziehungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder aufgrund gesetzlicher Bestimmunen unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame Regelungen ersetzt, die dem ursprünglichen beabsichtigten Zweck am ehesten Entsprechen.
2. Vertragsabschluss
2.1 Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag, so ist er zwei Wochen daran gebunden. Mit der Annahme eines Auftrages durch unser Unternehmen kommt ein Vertrag zustande.
3.Preise
3.1 Alle angegebenen Preise sind in EURO netto ausgewiesen, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3.2 Die in Katalogen, Prospekten, im Onlineshop und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn sie in der Auftragsbestätigung von Pharmador ausdrücklich bestätigt worden sind.
3.3 Über Preisanpassungen und Änderungen wird Pharmador den Kunden auf der Auftragsbestätigung, spätestens auf dem Lieferschein informieren. Sollte der Kunde die Ware zu dem neuen Preis nicht behalten wollen, muss diese originalverpackte, unbeschädigte, nicht gebrauchte und nicht beschriftete oder beklebte Ware innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung an uns zurückgeschickt werden.
3.4 Sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde, gelten die Preise ab Werk bzw. ab dem Lager ausschließlich Verpackung, Verladung, Versicherung.
3.5 Aufträge im Bereich des technischen Kundendienstes (Reparaturen, Ersatzteillieferungen) werden entweder auf Basis eines schriftlichen Kostenvoranschlages, ansonsten zu den üblichen Sätzen von Pharmador verrechnet.
4. Leistungen und Lieferungen
4.1 Alle Preisangaben in Katalogen oder Preislisten sind freibleibend. Es gelten die bei Vertragsschluss gültigen Preise zuzüglich der zu diesem Zeitpunkt gültigen Umsatzsteuer, soweit die Lieferung oder Leistung innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erfolgen soll, ansonsten unsere am Tag der Lieferung oder Leistung gültigen Preise zuzüglich der dann gültigen Umsatzsteuer. Sämtliche Preise verstehen sich ohne Skonto oder sonstigen Nachlass beziehungsweise wird dies auf Auftragsbestätigungen und Rechnungen gesondert angeführt.
4.2 Die Kosten für Porto, Verpackung, Verladung, Versicherung und Versand gehen falls nicht schriftliches vereinbart jeweils zu Lasten des Käufers. Bei Lieferung unverzollter Ware sind die von den Zollbehörden erhobenen Abgaben und die damit in Zusammenhang stehenden Kosten vom Käufer zu übernehmen.
4.3 Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der Arbeitsergebnisse sind durch das Angebot des Auftragnehmers festgelegt, soweit sie nicht in den schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten geregelt sind. Äderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
Hat der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen erbracht, so teilt er dies dem Auftraggeber schriftlich mit. Der Auftrag gilt als durchgeführt und ist beendet,
a) wenn der Auftragnehmer die schriftlich niederlegten Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber übergeben oder dieser entweder die Übernahme schriftlich bestätigt oder die Ergebnisse verwertet hat oder
b) wenn der Auftraggeber einer Mitteilung des Auftragnehmers gemäß Punkt a) nicht unverzüglich, spätestens innerhalb vier Wochen mit schriftlicher Begründung widerspricht.
4.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit des Auftragnehmers zu unterstützen, Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer geforderte Voraussetzungen vorenthält, hat er dem Auftragnehmer entstehende Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten.
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer gefertigte Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese bei dem Auftragnehmer.
5. Aufrechnungsverbot
Aufrechnungen gegen unsere Forderungen sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
6.1. Beratung
Pharmador Solution erbringt Beratungsdienstleistungen, betriebswirtschaftliche Beratungen und Konzeptionserstellung überschneidend für beide Parteien. Die Beratung umfasst keine steuerrechtlichen oder juristische Dienstleistung. Pharmador haftet für beide Parteien nicht für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg und im Übrigen nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Pharmador ist nicht autorisiert verbindlichen Zusagen für eine der Parteien erteilen.
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags vom Auftragnehmer gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwandt werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese bei dem Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält das unwiderrufliche, uneingeschränkte, ausschliessliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
6.2. Honorare und Kosten
Das Entgelt für die Leistungen des Beraters richtet sich nach den in den Einzelvereinbarungen festgelegten Sätzen, soweit in besonderen Fällen nicht Abweichendes bestimmt wird.
Sind Festpreise vereinbart, so wird je ein Drittel der Auftragssumme bei Vertragsabschluss, bei Ablieferung und bei Abnahme des Werkes fällig.
Die Honorarsätze und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (z.B. Spesen, Nebenkosten usw.) enthalten keine Umsatzsteuer, diese wird dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu zahlen.
Sollte der Auftraggeber mit Honorarzahlungen in Verzug geraten, hat der Auftragnehmer – bis zur Begleichung seiner Forderungen – an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht.
Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses oder 6 Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung.
7. Gewährleistung
Wir treten unsere Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten der gelieferten Geräte an den Auftraggeber ab. Der Auftragnehmer nimmt diese Abtretung hiermit ausdrücklich an. Soweit der Auftraggeber die abgetretenen Gewährleistungsansprüche erfolgreich außergerichtlich geltend macht, haften wir in keiner Weise. Wir leisten Gewähr, wenn der Auftraggeber die abgetretenen Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller außergerichtlich erfolglos geltend gemacht hat. Wir gewährleisten, dass das Vertragsprodukt bzw. die Vertragsleistung zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht mit Mängeln behaftet ist und alle zugesicherten und/oder vereinbarten Eigenschaften aufweist. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag des Gefahrüberganges oder dem Tag der Ablieferung der Sache und beträgt zwölf Monate, außer im Fall eines Verbrauchergeschäftes. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und/oder Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und üblichen Verschleiß, insbesondere von Teilen wie Rollen, Gleitschienen, Abdichtungssystemen, Dichtungsringen, Gummiteilen, Verbindungselementen, Schläuchen, Sicherungen, Leuchtmitteln, Kugellagern, Gleitlagern, Zahnrädern, Spannzangen, Rotoren und ähnlichen Teilen. Darüber hinaus sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen bei unsachgemäßem Gebrauch, Bedienungsfehlern, Fahrlässigkeit des Kunden beim Umgang mit dem Produkt, Anschluss an ungeeigneten Stromquellen, höherer Gewalt wie Brand, Blitzschlag, Feuchtigkeit, etc., wenn ohne Rücksprache mit uns Eingriffe an dem Auftragsgegenstand vorgenommen, insbesondere Reparaturen durchgeführt oder Erzeugnisse Dritter eingesetzt oder eingebaut oder die aufgetretenen Fehler durch den unsachgemäßen Eingriff, falsche oder fehlerhafte Programme, Software oder Verarbeitungsdaten verursacht worden sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn die Seriennummern, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Das Gewährleistungsrecht des Auftraggebers entfällt vollständig bei gebraucht gekauften Gegenständen, außer es handelt sich um ein Verbrauchergeschäft, in diesem Fall wird bei beweglichen Sachen eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr vereinbart. Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwenderbedingungen auszuschließen. Ein Fehler der Software liegt vor, wenn sie nicht oder nur schlecht für den vereinbarten Verwendungszweck geeignet ist. Sämtliche Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde oder Dritte Eingriffe in das Produkt vornehmen. Dies gilt auch für unbefugte oder unverschuldete Eingriffe. Bei berechtigten Mängeln haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Reparatur oder Ersatzlieferung. Rückgängigmachung des Kaufvertrages kann der Kunde erst bei endgültigem Fehlschlagen der Reparatur verlangen. Das Recht auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages besteht jedoch nur, wenn es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt. Ist der Mangel geringfügig, haben wir das Recht, dem Kunden eine Preisminderung anzubieten. Über die vorstehende Regelung hinausgehende Gewährleistungsansprüche auch im Hinblick auf Mangelfolgeschäden, sind aus allen Rechtsgründen ausgeschlossen, sofern nicht der Mangel oder Mangelfolgeschaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Unabhängig davon treten wir etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden ab, ohne dafür selbst einzustehen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Waren vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer die Ware (nachfolgend: Vorbehaltsware) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.
9. Sonstiges
9.1 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die durch die Geschäftsverbindung anfallenden Daten EDV-mäßig gesammelt und verarbeitet werden. Auf die Rechtsbeziehungen der Parteien findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Es bestehen keine Nebenabreden.
10. Verzug und höhere Gewalt
Falls der Auftragnehmer bei der Erfüllung seiner Verpflichtung in Verzug gerät, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer dem Auftragnehmer gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn die vereinbarten Leistungen bis zum Fristablauf nicht erbracht worden sind. Ein Verzugsschaden kann unbeschadet der Haftung bei Verschulden nicht geltend gemacht werden.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
Der Auftragnehmer behält den Anspruch auf die Vergütung unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 642 (2) BGB. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrach macht.
10. Vertragsdauer und Kündigung bei Dienstleistungen / Beratung
Die Vertragsdauer bestimmt sich nach der Vereinbarung der Vertragsbeteiligten. Der Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von acht Wochen durch Kündigungsschreiben des Auftraggebers vorzeitig beendigt werden, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers dies erfordern. In diesem Falle regelt sich die Vergütung des Auftragnehmers nach Maßgabe des § 649 BGB.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
11.1 Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Für sämtliche gegenwärtige oder zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Firmensitz. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
12. EU-Kommission Plattform
12.1 Ab dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Online-Bestellung zunächst, ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs- Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
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Peter Schernthaner | Stand Juni 2021
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